Neuerung beim MTV Malliß-Conow von 1919 e.V

Am 12.01.2023 fand die Jahreshauptversammlung des MTV Malliß-Conow von 1919 e.V. für das Jahr 2021 statt. Auf Grund der Einschränkungen der Pandemie musste der geplante Termin im Jahr 2022 mehrfach verschoben werden. In dieser sehr gut besuchten Sitzung wurde u.a. für den neuen Beitrag ab 01.01.2023 abgestimmt. Neben diesem sehr kontrovers und emotional diskutierten Thema musste auch der Vorstand des MTV Malliß-Conow von 1919 e.V. neu gewählt werden. Neben der langjährigen Vorsitzenden, Ilka Amende Schmidt, trat auch Kilian Bresching und das Mitglied Claudia Laudan zurück.  Dafür konnte der MTV Malliß-Conow von 1919 e.V. als neues Vorstandsmitglied Christin Gensing gewinnen, die auch den Vorsitz antrat. 

Der neue Vorstand stellt sich vor:

Vorstand MTV 2023

v.l., Monika Laudan, Christin Gensing (Vorsitzende), Reiner Erdmann, Sieglinde Porath (Stellvertretung), Ramona Quenzel

Zudem wurde auch in dieser Sitzung über die Sektionen und die Neuerungen ab 2023 gesprochen.

Der MTV Malliß-Conow von 1919 e.V. bietet seit Januar die neue Sektion „Flagfootball“ unter der Leitung von Sasha Gipp an. Flagfootball ist die körperarme Variante von Football und ist für jedes Geschlecht geeignet. Damit kann der MTV neben Volleyball, Kindersport (3 bis 6 Jahre), Tischtennis und Frauensport nun auch ein Angebot für Kinder ab 7 Jahren bieten. 

Interessierten Personen bietet der MTV Malliß-Conow von 1919 e.V. die Möglichkeit des Probetrainings. Sollten Sie Interesse haben, können Sie sich gerne an Frau Gensing (038750/228913) wenden. Wir stellen gerne den Kontakt mit den jeweiligen Sektionsleitungen her, um weitergehende Informationen auszutauschen oder Sie kommen einfach zu den jeweiligen Trainingseinheiten vorbei.

Die verschiedenen Trainings finden in der Sporthalle Malliß, wie unten angegeben, statt.

Mo: Volleyball 18:00 bis 19:30
Di: Kindersport (Alter von 3 bis 6 Jahre (derzeit Warteliste)) 16:30 bis 17:30
Mi: Tischtennis 17:30 bis 19:00
      Frauensport 19:30 bis 20:45
Do: Flagfootball (Alter ab 7 Jahre Jahre) 16:00 bis 17:30

Ihr Vorstand des MTV Malliß-Conow von 1919 e.V.

 

Theatergruppe klHumor und Heiterkeit garantiert - „Eine Frau muss her“ - Theaterstück am 21.05.2017 in Conow

Mit ihren amüsanten Theaterstücken begeistern die „Himmlischen Laienspieler“ der Lenzer Wische immer wieder ihre Zuschauer in der Prignitz und in der Griesen Gegend.


Hans-Heinrich Lindemann - 35 Jahre Vorstandsmitglied im Mallißer Sportverein

Als gebürtiger Mallißer und leidenschaftlicher Sportler führte kein Weg daran vorbei, in der Führungsriege des MTV Malliß-Conow von 1919 e.V. mitzuarbeiten. Hans-Heinrich Lindemann, vielen auch als Uhrmachermeister von Malliß und leidenschaftlicher Sammler alter Uhren bekannt, trat bereits als 19-Jähriger dem Sportverein bei, damals noch als Gerätturner. 1982 begann seine Kariere als Übungsleiter für Tischtennis, und gleichzeitig wurde er in den Vorstand des MTV gewählt. 35 Jahre bestimmt er die Ziele und Geschicke des Vereins mit und stellte ihn auch nach der Wende auf sportliche Erfolge ein, insbesondere in seiner Sektion „Tischtennis“.

MTV Verabschiedung

Auch wenn er jetzt seine Vorstandsarbeit niederlegt und den Staffelstab an jüngere SportlerInnen weiterreicht, dem Tischtennis bleibt er sowohl als Trainer als auch als aktiver Spieler treu. Einiges hat sich in der nunmehr fast 100-jährigen Vereinsgeschichte verändert. Heute stehen beispielsweise Frauen an der Spitze des „Männer-Turn-Vereins“ (= MTV). Die Vorsitzende, Ilka Amende-Schmidt, und ihre Stellvertreterin, Evelyn Westphal, dankten ihrem zu Tränen gerührten Sportfreund „Heiner“ im Namen aller 111 Vereinsmitglieder für die langjährige Vorstandsarbeit.

 

Karenzer Turmlauf

Absolute Bestzeiten der sechs Karenzer Turmläufe

Altersklasse bis 14
weiblich Vera Westphal
(25:21s)
männlich Martin Harnisch
(23:45s)

Altersklasse 15–35
weiblich Vera Westphal
(24:87s)
männlich Sebastian Gerlach
(18:15s)

Altersklasse ab 36
weiblich Yvonne Harnisch
(27:84s)
männlich Holger Mau
(24:04s)

 

Damit sind Vera mit 24:87s und Sebastian mit 18:15s die Zeitschnellsten!

(notiert und fotografiert von Reiner Erdmann, MTV Malliß - Conow von 1919 e.V.)

Abteilung Tischtennis

MTV -Tischtennisgruppe

MTV Tischtennisgruppe

Training mittwochs von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr in der Mallißer Turnhalle
Ansprechpartner: Mario Gabert, Telefon 038750 21845
Foto: Reiner Erdmann


Tischtennisturnier in Malliß am 14.11.2015

Im November lud der MTV Malliß-Conow wieder Freizeitspieler zu einem Offenen Tischtennisturnier in die Mallißer Turnhalle ein. Gefolgt waren der Einladung 40 Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Malliß, den umliegenden Orten, aus Dömitz, Ludwigslust und Grabow.  Rund 3 Stunden wurde an den Tischen geschmettert und gekämpft bevor in den jeweiligen Altersklassen männlich und weiblich ab 10 Jahre bis Ü 50 die Gewinner in den Einzelwettkämpfen feststanden. Die jüngste Teilnehmerin war 10 Jahre alt und der älteste Spieler mit 70 Jahren gewann sogar in seiner Altersklasse (Ü 50) den 1. Platz. Auf alle Teilnehmer warteten Urkunden und Süßes. In der Teamwertung trugen die Dömitzer Sportler mit 30 Punkten vor den Mallißern mit 16 Punkten den Wanderpokal nach Hause, der  nach dem dreimaligen Sieg in Folge zukünftig immer in Dömitz seinen Platz haben wird.

Foto: P. Keibel / Text: S. Harnack


Punktspiel in Groß Krams 14.11.2012


Mallißer Tischtennismeisterschaften ab 2010

Fotos: Reiner Erdmann / Ilka Amende-Schmidt

Abteilung Kindersport

Abteilung Eltern-Kind-Turnen

100 Jahre MTV Malliß - Conow

 

Jeden Dienstagnachmittag übt die Vorschulkinder - Gruppe abwechslungsreich und freudvoll. Das kommt dem Bewegungsdrang der kleinen Sportlerinnen und Sportler zu Gute, stärkt ihr Selbstvertrauen und ihre Muskulatur. Ihre Begleiter schauen zu und unterstützen gelegentlich die lizenzierte, erfahrene Übungsleiterin Ilka Amende - Schmidt, von Beruf Kindergärtnerin.

Fotos und Text: Reiner Erdmann

Kinderturnen

Kinderturnen

Kinderturnen

Kinderturnen

Bilder: MTV -Archiv

 

Abteilungen - Sportarten

Historische Dokumente des MTV Malliß-Conow e.V. von 1919

In dieser Galerie sehen Sie historische Stempel, Urkunden, Einladungen, sowie Bilder von Mitgliedern und Veranstaltungen.

Satzung/Mitgliedsantrag: Männer - Turn - Verein Malliß/Conow von 1919 e.V.

§1 Name, Sitz und Zweck
Der Männer-Turn-Verein Malliß/Conow von 1919 e.V. , 19294 Malliß, Kreis Ludwigslust verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke „ der Abgabenverordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports auf den Gebieten des Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Arbeit in den Sektionen bei der Entwicklung des Kinder- und Jugendsports
- ein sportliches Angebot zur Gesundheitsfürsorge und zum gesundheitsgerechten Verhalten der Bürger
- Unterstützung der Mitglieder bei der Schaffung materieller, finanzieller und personeller Voraussetzungen für das regelmäßige Sporttreiben.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, die in einer gesonderten Finanzrichtlinie zu regeln sind. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
Ansammlungen von Vermögen zu anderen Zwecken sind unzulässig.
Politische, rassistische und konfessionelle Bestrebungen sind ausgeschlossen.
Das Vermögen des Vereins bildet sich durch
a) Mitgliedsbeiträge und Spenden
b) Staatliche Zuschüsse und öffentliche Mittel
c) Eigenerwirtschaftete Mittel
d) Zuschüsse des Landessportbundes

§ 2 Geschäftsjahr, Erfüllungsort
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Erfüllungsort für alle Ansprüche des Männer-Turn-Verein Malliß/Conow von 1919 e.V.
gegen seine Mitglieder ist Dannenberg.

§ 3 Mitgliedschaft zu Verbänden und Sportunfallversicherung
Der Männer-Turn-Verein Malliß /Conow von 1919 e.V. ist Mitglied sowohl des KSB Ludwigslust als auch des LSB Mecklenburg –Vorpommern.
Alle Mitglieder sind über die ARAG sowie durch gesetzliche Festlegungen gegen Sportunfälle versichert.

§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Männer-Turn-Verein Malliß/Conow von 1919 e.V. kann jede Person durch Einreichen der Beitrittserklärung und Entrichtung des Jahresbeitrages werden.
Über den Eintritt entscheidet die jeweilige Sektionsleitung. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins und der übergeordneten Organe als verbindlich an. Es verpflichtet sich zur Zahlung des festgelegten Jahresbeitrages innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme und evtl. Zuschläge für einzelne Sektionen. Liegt der Eintrittstermin nach dem 31.7. des laufenden Kalenderjahres, wird nur die Hälfte des entsprechenden Jahresbeitrages erhoben.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Beitrages und endet:
1. Durch freiwilligen Austritt zum 31.12. eines jeden Jahres durch schriftliche Kündigung bei der Sektionsleitung.
2. Über einen Ausschluss aus dem Verein entscheidet der Vorstand nach vorheriger Anhörung des Mitgliedes:
a) wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung den Vereinsbeitrag nicht entrichtet.
Der Verein behält sich jedoch vor, rückständige Beiträge auf dem Rechtsweg einzutreiben.
b) bei grobem Verstoß gegen die Satzung des Vereins
c) wenn das Mitglied durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins diesem Unehre bereitet oder ihn schädigt.
Ausgetretenen oder ausgeschlossenen Mitgliedern steht keinerlei Anspruch auf das Vermögen des Vereins zu. Mitgliederausweise und im Besitz befindliches Vereinsvermögen sind sofort zurückzugeben.

§ 5 Maßregelungen
Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen des Vorstandes und der Sektionsleitungen verstoßen, können nach vorheriger Anhörung vom Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:
a) Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins.
b) Auflage gemeinnütziger Tätigkeiten an Einrichtungen und Anlagen des Vereins.
c) Ausschluss

§ 6 Mitgliedschaft und Gebühren (Finanzrichtlinie)
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung (Vollversammlung) festgesetzt.
Die Beiträge sind einmal jährlich bis zum 31.3. des laufenden Jahres zu entrichten und sollen beim zuständigen Sektionsleiter bzw. auf das Vereinskonto eingezahlt oder per Abbuchungsverfahren überwiesen werden.
Über eine befristete Beitragsbefreiung und/oder Stundung aus besonderen Gründen (z.B. bei sozialen Härten) entscheidet auf Antrag der Vorstand.
Er ist ferner bevollmächtigt, für alle Mitglieder – falls erforderlich – Umlagen festzusetzen.
Die Sektionen sind berechtigt, zusätzlich höhere Mitgliedsbeiträge für ihre Mitglieder festzulegen. Diese sind jedoch durch die Sektionsvollversammlung (einfache Mehrheit) zu genehmigen.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 7 Haftung
1.Durch Beschlüsse oder Handlungen der Sektionen, ihrer Beauftragten oder ihrer Ausschüsse erwachsen dem Verein keine Verbindlichkeiten. Dies gilt insbesondere für die Übernahme vertraglicher Verpflichtungen über längere Zeiträume, d.h. mehr als drei Monate. Vor der Einstellung von Lehrkräften und Übungsleitern ist die Einwilligung des Vorstandes einzuholen. Bei Verstößen tritt persönliche Haftung ein.
2.Der Verein haftet für etwa eintretende Sportunfälle seiner Mitglieder. Bei Beschädigung oder Diebstahl von Sachen der Vereinsmitglieder, Gäste und Besucher übernimmt er keine Haftung.

§ 8 Organe
Die Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliedervollversammlung
2. Der Vorstand
3. Der erweiterte Vorstand ( Vorstand + Sektionsleiter bzw. stellv. Sektionsleiter)

§ 9 Die Mitgliedervollversammlung
1.Die ordentliche Mitgliedervollversammlung
Im ersten Vierteljahr des nachfolgenden Geschäftsjahres muss eine ordentliche Mitgliedervollversammlung stattfinden. Sie ist vom Vorstand einzuberufen. Stimmberechtigt sind Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Einladung hat mindestens vier Wochen vorher, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, schriftlich an jedes Mitglied über den Übungsleiter zu erfolgen.
Die Mitgliedervollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliedervollversammlung beim Vorstand eingereicht werden. Ausgenommen hiervon sind Dringlichkeitsanträge, die während der Versammlung eingebracht werden, wenn wenigstens 2/3 der Versammlungsteilnehmer der Dringlichkeit zustimmen.
Der Antragsteller hat stets eine Begründung seines Antrages abzugeben. Ihm steht auch das Schlusswort vor der Abstimmung zu.
Satzungsänderungsanträge sind jeweils bis zum 01.Februar des Jahres beim Vorstand einzureichen.
2.Die außerordentliche Vollversammlung
Sie wird einberufen , wenn
a) der Vorstand die Einberufung mit Rücksicht auf die Lage des Vereins oder mit Rücksicht auf außergewöhnliche Ereignisse für erforderlich hält oder
b) die Einberufung von mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Grundes gefordert wird.
3.Abstimmungen
Die Abstimmung über einen Antrag erfolgt in der Regel durch Handzeichen. Bei den Wahlen ist eine Abstimmung durch Stimmzettel erforderlich, sofern kein Antrag auf Abstimmung durch Handzeichen eingebracht wird; über diesen Antrag bestimmt die Mehrheit.
Über Anträge entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit geben die Stimme des 1. Vorsitzenden oder seines Vertreters den Ausschlag.
Bei Wahlen entscheidet ebenfalls die einfache Mehrheit.
4.Protokollführung
Über den Verlauf der Mitgliedervollversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und dem Stellvertreter nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung zu unterzeichnen ist.

§ 10 Der Vorstand
1.Gesetzlicher Vertreter des Vereins ist der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus 1. und 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Pressewart.
Zeichnungs- und vertretungsberechtigt sind entweder:
- 1. Vorsitzender und Kassenwart
- 2. Vorsitzender und Kassenwart
- 1.Vorsitzender und Pressewart
- Kassenwart und Schriftführer
- Pressewart und Schriftführer
Dem Vorstand gehören weiterhin an:
- Jugendwart
- weitere Mitglieder des Sportvereins
Der geschäftsführende Vorstand wird für 4 Jahre gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so erfolgt die Neuwahl auf der nächsten Mitgliedervollversammlung.
2.Der Vorstand tritt entsprechend dem Geschäftsbetrieb zu Sitzungen zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

§ 11 Geschäftsbetrieb
1.Der Vorstand leitet den Geschäftsbetrieb. Er legt die Richtlinie der Vereinsarbeit fest.
Alle Finanzangelegenheiten im Außenverhältnis werden vom Vorstand erledigt. Durch Beschlüsse oder Handlungen der Sektionen oder ihrer Beauftragten erwachsen dem Verein keine Verbindlichkeiten.
2.Über das Bestehen und die Neugründung einer Sektion entscheidet der erweiterte Vorstand.

§ 12 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für eine Amtsdauer von jeweils einem Jahr bzw. zwei Jahren. Sie nehmen jährlich eine Revision der Kassenbücher und der Kasse vor. Auftretende Mängel haben sie sofort dem Vorstand anzuzeigen. Die Prüfung der Bücher und Unterlagen müssen sie durch ihre Unterschrift bekunden.

§ 13 Vereinsjugend
Der Männer-Turn-Verein Malliß / Conow von 1919 e.V. führt Kinder- und Jugendsektionen. Sie werden durch den Jugendwart im Vorstand vertreten.

§ 14 Vereinsauflösung/Satzungsänderung
1.Die Auflösung des Vereins und eine Änderung der Satzung dürfen nur in einer Mitgliedervollversammlung beschlossen werden. Anträge hierzu können nicht als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden, sondern müssen auf der Tagesordnung stehen. Der Beschluss auf eine Satzungsänderung bedarf einer Stimmenmehrheit von 75 % der anwesenden Vollmitglieder.
2.Für eine Fusion mit anderen Vereinen bedarf es nur einer einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Die Wirkung des § 14, Ziffer 3, letzter Satz, tritt nicht ein.
3.Bei einer Auflösung des Vereins müssen zur Beschlussfähigkeit 75 % aller stimmberechtigten Mitglieder erscheinen. Für den Auflösungsbeschluss ist dann 75 %-ige Stimmenmehrheit erforderlich. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so hat der Vorstand innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann mit einer einfachen Mehrheit entscheidet.
4.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins in treuhändische Verwaltung der Gemeinde Malliß bis zum Neuaufbau eines Sportvereins.

Malliß, den 10.9.2004

Mitgliedsantrag als PDF zum Download

Sportstätten in Malliß

Turnhalle und Schulsportplatz mit Beachvolleyballanlage nutzt auch der MTV Malliß – Conow von 1919 e.V. zum Üben und für das Ausrichten von Wettkämpfen, so für die jährlichen Dorfmeisterschaften im Volleyball (in der Halle und auf dem Beachplatz) und im Tischtennis.
Jung und Alt nehmen die Wettbewerbe sehr gern an.

 

Zentrum des Schulsportplatzes
Zentrum des Schulsportplatzes

Mallisser Turnhalle
Mallißer Turnhalle

Beachplatz auf dem Schulsportgelaende
Beachplatz auf dem Schulsportgelände

Fotos und Text: Reiner Erdmann